Hilfe bei Flugverspätung oder -ausfall
Sie freuen sich auf den
Urlaub und
können es kaum erwarten, endlich loszukommen. Doch dann die
Nachricht auf den Anzeigetafeln: Delayed –
Verspätet! Jetzt kann die Wartezeit zur echten Geduldsprobe
werden. Haben Sie sogar einen Anschlussflug, der erreicht
werden muss und im schlimmsten Fall ohne Sie weiter fliegt?
Was also tun, wenn der Flug Verspätung hat? Unter welchen
Voraussetzungen können Sie eine Entschädigung erwarten?
Die Rechte von Passagieren auf Flugreisen wurden zuletzt im
Montrealer Übereinkommen, was 2004 in Kraft trat, gestärkt
und gesichert. Diese legt auch fest, unter welchen
Voraussetzungen Sie eine Zahlung von der Airline erwarten
können. Hier kommt es vor allem auf zwei Faktoren an:
Flugstrecke und die tatsächliche Verspätung. Ab einer
Verspätung von mindestens 3 Stunden können
Sie Geld fordern. Aber
Achtung! Für einen Anspruch muss Ihr Flug entweder in
der EU gestartet sein, oder das Flugziel
muss sich innerhalb der EU befinden. Im letzteren Fall muss
die Fluggesellschaft Ihren Sitz zudem in der EU haben.
Fliegen Sie Langstrecke (also ab 3.500 km),
und Ihr Flugzeug verspätet sich um höchstens 4 Stunden, hat
die Airline das Recht, die eigentliche Zahlung von 600€ um
50% zu halbieren.
Je nach Verspätung und
Flugstrecke sind Airlines verpflichtet, Reisenden
Verpflegung sowie zwei E-Mails oder Faxe und zwei
Telefonate
anzubieten. Dies ist auch der Fall, wenn die Umstände
außergewöhnlich sind. Können Sie Ihren Flug erst am nächsten
Tag antreten, müssen
Übernachtung und Transfer
ebenfalls bereitgestellt werden.
Sollte die
Airline Ihrer Verpflichtung nur mangelhaft oder gar nicht
nachkommen, können Sie Schadenersatz verlangen. Indem Fall
müssen Sie Quittungen für Verpflegung und gegebenenfalls
Transfer und Unterkunft während der Zeit aufbewahren und
später vorlegen.
Eine Klausel in der entsprechenden Verordnung besagt, dass
es kein Geld gibt, wenn die Verspätung von
außergewöhnlichen Umständen ausgelöst
wurde, die die Fluggesellschaft nicht beeinflussen konnte.
Das sind beispielsweise Unwetter, Schäden durch Vogelschlag
oder politische Instabilität. Auch Streiks können im Zweifel
dazugehören. Allerdings muss die Airline begründen, dass die
Umstände außergewöhnlich und unbeeinflussbar waren. Deshalb
sollten Sie, gerade wenn Sie sich der Gründe unsicher sind,
in jedem Fall eine Ausgleichszahlung fordern.
Um Ihre Rechte einzufordern gibt es mehrere Möglichkeiten.
Im Internet gibt es mittlerweile viele Anbieter, die von
Ihnen nur wenige Angaben benötigen und sich um die
Abwicklung kümmern. Am Ende bekommen Sie im
Erfolgsfall die Zahlung, allerdings
abzüglich einer oftmals happigen Provision. Manchmal dauert
es auch Monate, bis Sie etwas vom Geld sehen. Der Vorteil
ist natürlich, dass Sie selbst kaum etwas tun müssen. Sie
können die Sache natürlich auch selbst in Hand nehmen und
direkt bei der
Fluggesellschaft vorsprechen. Nutzen Sie
dafür ein Musterschreiben, was Sie
vielerorts im Internet finden. Vielfach wird von der
Fluggesellschaft versucht, beispielsweise einfach schlechtes
Wetter verantwortlich zu machen. In manchen Fällen brauchen
Sie für Ihr Anliegen Hilfe von außerhalb. Eine kostenlose
und beliebte Quelle ist die
Schlichtungsstelle für den öffentlichen
Personenverkehr, kurz SÖP. Diese prüft den Fall und gibt eine
nicht-bindende Empfehlung ab. Nachdem Sie den ersten Schritt
durch die Kontaktierung der Fluggesellschaft gemacht haben,
haben Sie mit der SÖP gute Chancen, Ihr Recht geltend zu
machen.
Besonders ärgerlich ist es, wenn der Flug gleich ganz
gestrichen wird. In diesem Fall greifen die gleichen Rechte
wie bei einer Verspätung. Es gilt allerdings ein paar Dinge
zusätzlich zu beachten. Die Fluggesellschaft muss Ihnen die
Weiterreise ermöglichen, weshalb es wichtig ist, dass
Sie pünktlich am Flughafen sind, auch wenn
Sie vielleicht schon während der Anreise von dem Flugausfall
erfahren. Nur so können Sie kurzfristig organisierte
Ersatzflüge nutzen, andernfalls entfallen Ersatzleistungen.
Halten Sie sich deshalb auch an die
Anweisungen der Airline, um auf der
sicheren Seite zu sein. enn der Flugausfall
mindestens 14 Tage im Voraus bekannt
gegeben wurde, haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung,
da die Kosten für das Ticket dann noch erstattet werden
können.
- Informieren Sie sich im Vorfeld über mögliche Streiks und Wetterlagen
- Notieren Sie sich wichtige Telefonnummern und Adressen von Airline und Botschaft
- Sammeln Sie sämtliche Quittungen für Verpflegung, Transport und Unterkunft
- Schließen Sie eine Reiseversicherung ab
- Befolgen Sie die Anweisungen der Airlines