Hilfe bei Gepäckverlust oder -verspätung
Raus aus dem Flieger, noch schnell das Gepäck vom Laufband
holen und endlich geht es richtig los mit dem wohlverdienten
Traumurlaub.
Doch wo bleibt nur der Koffer? Alle
Mitreisenden nehmen ihre Gepäckstücke freudig entgegen und
Sie stehen bald ganz alleine an der Gepäckausgabe.
Sorgenvoll starren Sie auf die Luke am Ende des Laufbandes.
So haben Sie sich den Start in Ihren
Traumurlaub
bestimmt nicht vorgestellt. Das Wichtigste ist, jetzt
einen kühlen Kopf zu bewahren. Auch und
gerade, wenn Sie am liebsten an die Decke gehen würden. Dass
Gepäckstücke verspätet ankommen passiert selten, aber leider
immer mal wieder.
Wenn Ihr Koffer nicht mit auf dem
Gepäckausgabeband war, sollten Sie das umgehend am
„Lost and Found”-Schalter” in der
Gepäckausgabehalle melden, noch bevor Sie den Bereich
verlassen. Ansonsten könnte Ihnen später unterstellt werden,
dass Sie Ihr Gepäck bereits heraus geschafft haben bzw. wird
eine spätere Schadensabwicklung umso komplizierter.
Auf
jeden Fall sollten Sie einen
Verlust innerhalb von 21 Tagen melden und
darf nicht überschritten werden (Achtung: bei
beschädigtem Gepäck gilt eine
Frist von 7 Tagen!). Zeigen Sie am „Lost
and Found”-Schalter Ihren
Aufkleber mit der Gepäckregistrierungsnummer
vor, den Sie beim Check-In erhalten haben dürften. In der
Regel wird Ihnen die Nummer mit auf Ihre Bordkarte geklebt.
Damit wird umgehend überprüft, wo Ihr Gepäck sein könnte und
im besten Falle erhalten Sie es schon nach einer kurzen
Wartezeit an Ort und Stelle.
Falls Ihr Gepäck nicht sofort gefunden werden kann, lassen Sie eine
Verlustmeldung mit einer
Referenznummer am Schalter der Airline
erstellen und lassen Sie sich unbedingt auch eine
Kopie davon geben, damit Sie etwas
formelles über den Verlust „in der Hand” haben. Im gleichen
Zuge geben Sie Ihren Kontakt und Ihre
Aufenthaltsadresse am
Urlaubsort
mit an.
Teilen Sie auch mit, dass Sie eine
Entschädigung für die Verspätung und eine Rückerstattung für
eine Grundausstattung möchten, die Ihnen laut Montrealer
Übereinkommen von 1999 zusteht. Die Fluggesellschaft wird
sich bei Ihnen melden, wenn Ihr Gepäck aufgetaucht ist und
es Ihnen an Ihren
Urlaubsort
– oder, wenn Sie das wünschen auch zu Ihnen nach Hause –
liefern. Nun haben Sie am Flughafen erst einmal soweit alles
getan.
Es steht Ihnen eine Entschädigung sowie eine Rückerstattung
für die notwendigsten Kleidungs- und
Hygieneartikel
zu, die Sie ohne Ihr Gepäck am
Urlaubsort
benötigen. Erstattet wird im Nachhinein, das bedeutet:
unbedingt alle Kassenzettel aufbewahren!
Allerdings müssen Sie selbst darauf achten, dass Sie die
Kosten für die Grundausstattung so niedrig wie möglich
halten. Das heißt: für jede Anschaffung sollte ein hieb- und
stichfester Grund vorliegen und sie sollte der Dauer der
Gepäckverspätung angemessen ausfallen.
Kaufen Sie
demnach nur die Kleidungsstücke etc.,
die Sie auch wirklich notwendigerweise
benötigen. Und auch dann kann es sein, dass
Sie noch Abzüge hinnehmen müssen, da Sie das Gekaufte –
insbesondere bei Kleidungsstücken – ja weiterverwenden
können. Wichtig: Erkundigen Sie sich konkret bei der
Airline, was genau erstattet wird. Die Regularien dazu
fallen durchaus unterschiedlich aus. Bei einigen Airlines
gelten bspw. Tagespauschalen, für die Sie einkaufen können.
Die Obergrenze für die Entschädigung liegt allgemein bei ca.
1.300 Euro.
Taucht Ihr Gepäck nach 21 Tagen nicht
wieder auf, gilt es als verloren. Ab jetzt
können Sie Schadenersatz für Koffer und
Inhalt bei der Fluggesellschaft bis zu einer Höhe von ca.
1.300 Euro geltend machen . Im besten Fall
haben Sie schon beim
Packen eine Liste
erstellt, was alles in Ihrem Koffer ist. Sie müssen der
Airline nämlich glaubhaft vermitteln, was Sie alles dabei
hatten.
Noch besser: Sie haben noch
Quittungen von den
Gegenständen. Allerdings kann niemand
verlangen, dass Sie von allem und jedem die Rechnung
aufgehoben haben. Erstattet wird der
Zeitwert der Gegenstände. Wenn Sie in Ihrem
Koffer wertvollere Dinge transportieren wollen, können Sie
vor Abflug auch eine Wertdeklaration bei
der Airline vornehmen lassen. Dann kann die Haftung auch
über den sonst üblichen 1300 Euro liegen.

Wurde Ihr Gepäck beschädigt, melden Sie dies ebenfalls
umgehend, aber auf jeden Fall
binnen 7 Tagen (Achtung: hier gilt eine
kürzere Frist, als bei Gepäck-Verspätung/Verlust!)
schriftlich bei der Fluggesellschaft und
machen Sie Ihre Ansprüche geltend. Auch im Falle einer
Gepäckbeschädigung haftet die Fluggesellschaft mit bis zu ca. 1.300 Euro.
Sie können auch
direkt am Flughafen am
Schalter der Airline (Achtung: nicht am
„Lost and Found”-Schalter!), eine
Schadensanzeige vornehmen. Am besten, Sie
machen kurz vor der Gepäckaufgabe
Fotos von Ihren Gepäckstücken und dann
sofort, wenn Sie nach Rückerhalt Schäden an Ihrem Gepäck
feststellen.